1. Zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 1 Tag (12. Juli 2017) wird im Umfang von 1 Tag auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'284.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zu 1/2 der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'500.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), 1/2 ausmachend CHF 1'750.00. III.