Bern beläuft sich der übliche Stundenansatz auf CHF 250.00, ein Ansatz von CHF 300.00 ist in Strafverfahren unüblich. Zudem handelt es sich vorliegend um eine Streitsache mit höchstens durchschnittlicher Bedeutung und einen Prozess von durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad. Auch vor diesem Hintergrund erscheint ein Stundenansatz von CHF 300.00 unangemessen. Das volle Honorar wird somit vorliegend auf der Grundlage eines Stundenansatzes von CHF 250.00 berechnet und auf CHF 6'250.00 festgesetzt. Zudem werden die aufgeführten 1’311 Fotokopien – wie für das amtliche Honorar – mit CHF 0.40 pro Kopie berücksichtigt.