Dieser Aufwand erscheint der Kammer als zu hoch, zumal die Verteidigung im Rahmen des Parteivortrages keine (wesentlichen) Ausführungen zur rechtlichen Würdigung und zur Rechtsprechung machte. Es erscheint daher angemessen, den geltend gemachten Aufwand im Zusammenhang mit den Recherchen und rechtlichen Abklärungen um 2.5 Stunden auf insgesamt 2 Stunden zu reduzieren. Zudem stellt die Dossiereröffnung eine klassische Kanzleiarbeit dar, welche im Stundenansatz eines Rechtsanwalts bzw. Fürsprechers integriert ist. Sie kann nicht verrechnet werden. Damit hat beim Honorar eine Kürzung dieser Position um 0.5 Stunden zu erfolgen.