Vorab ist die geltend gemachte Dauer für Teilnahme an der Urteilseröffnung inkl. Nachbetreuung infolge Verzichts auf eine mündliche Urteilseröffnung von 2 Stunden auf 0.5 Stunden zu kürzen. Weiter ist der Honorarnote zu entnehmen, dass alleine für Recherchen und rechtliche Abklärungen (und teilweise auch für das Aktenstudium) ein Aufwand von 4.5 Stunden verbucht wurde. Dieser Aufwand erscheint der Kammer als zu hoch, zumal die Verteidigung im Rahmen des Parteivortrages keine (wesentlichen) Ausführungen zur rechtlichen Würdigung und zur Rechtsprechung machte.