52 23.2 Oberinstanzliches Verfahren Fürsprecher B.________ macht mit Honorarnote vom 16. Juni 2021 (pag. 532 ff.) für das oberinstanzliche Verfahren eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 6'978.30, sich zusammensetzend aus einem Zeitaufwand von 29.58 Stunden à 200.00, Auslagen von CHF 563.40 sowie 7.7 % Mehrwertsteuer in Höhe von CHF 498.90, geltend. Vorab ist die geltend gemachte Dauer für Teilnahme an der Urteilseröffnung inkl. Nachbetreuung infolge Verzichts auf eine mündliche Urteilseröffnung von 2 Stunden auf 0.5 Stunden zu kürzen.