47 Rahmen von 80 %; zu diesem Zeitpunkt hatten sie erst ein Kind zusammen (pag. 286 Vorakten). Hinzu kommt, dass der Beschuldigte strafrechtlich nicht unvorbelastet ist: Im Strafregister eingetragen ist das Urteil vom 27. November 2015. Dieses Urteil hatte zwar kein BetmG-Vergehen/Verbrechen zum Gegenstand (sondern einzig eine BetmG-Konsum-Widerhandlung) und andere Vergehen (vgl. Ziff.