Auch will er viele Freunde dort haben (pag. 308). Damit ist von einem intakten sozialen Empfangsraum in Nigeria auszugehen. In Nigeria machte der Beschuldigte eine Ausbildung als Mechaniker, daneben arbeitete er in Spanien auf dem Bau und war bei Freunden in einem Schuhladen tätig. Damit sind auch keine nennenswerten beruflichen Wiedereingliederungshindernisse in seinem Heimatland auszumachen; es ist davon auszugehen, dass er sich in Nigeria beruflich rasch wieder wird integrieren können. Alles in allem ist damit zweifelsohne von einer intakten Wiedereingliederungsmöglichkeit in seinem Heimatland auszugehen.