Mithin wären Kontakte zum Beschuldigten einzig noch über die elektronischen Medien und in den Ferien möglich. Zur gesundheitlichen Situation ist aus der Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2012 (S. 3 f.) den Beschuldigten betreffend zu zitieren: […] dass beim Beschwerdeführer, gemäss ärztlichem Bericht vom 19. November 2011 ein HIV-Status reaktiv positiv diagnostiziert wurde, welcher einer regelmässigen Messung der Lymphozytentypisierung und HIV-RNA-Kopien erforderlich machen dürfte,