bedingten Vollzugs auf eine Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage). Aus diesen Vorakten sowie den Akten des Migrationsdienstes ergeben sich weitere Verurteilungen: Der Beschuldigte wurde u.a. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz und Verkauf (Versuch) von Kokain, begangen am 21. September 2006 in AY.