PEN 15 252 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland) geht eine Vorstrafe hervor: Mit Urteil vom 27. November 2015 wurde der Beschuldigte schuldig erklärt wegen rechtswidrigen Aufenthalts (begangen in der Zeit von September bis Dezember 2012), Nichtanzeigen eines Fundes (begangen im Juni 2012), Hehlerei (begangen im Juni 2012), Übertretung gegen das BetmG (Konsum von Marihuana Ende November 2012) sowie Hinderung einer Amtshandlung (begangen am 7. März 2013 in C.________) und deswegen verurteilt zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu CHF 20.00 (unter Anrechnung von 12 Tagen im Vollzug) und unter Gewährung des