509 Z. 30 ff.). In Nigeria arbeitete der Beschuldigte als Mechaniker, und in Spanien war er auf dem Bau tätig sowie bei Freunden in einem Schuhladen angestellt. In der Schweiz widmet sich der Beschuldigte hauptsächlich der Kinderbetreuung und den Haushaltsarbeiten. Daneben arbeitet er in einem Teilzeitpensum in einer AS.________ bzw. einem AT.________ (pag. 246; pag. 248) bzw. dieses Geschäft wird vom Beschuldigten und seiner Ehefrau betrieben (pag. 306; Leumundsbericht vom 29. Mai 2021 [pag. 488 ff.]; pag. 508 Z. 5 f.); monatlich erzielt er ein durchschnittliches Netto-Einkommen von rund CHF 900.00.