zur Welt kam. Am 1. Juni 2015 reiste der Beschuldigte erneut in die Schweiz ein und stellte am 8. Juni 2015 ein Aufenthaltsgesuch zwecks Vorbereitung der Heirat (auffallend ist, dass beim Zivilstand «geschieden» steht und beim dazugehörigen Ereignisdatum «20.04.2015» [offenbar war er von 2010 bis 2015 mit AM.________ verheiratet]; die spanische Staatsbürgerschaft besitzt der Beschuldigte jedenfalls nicht [pag. 307]), gab aber anlässlich der oberinstanzlichen Befragung an, eine gültige permanente spanische Aufenthaltsbewilligung zu haben (pag. 510 Z. 7 ff.).