Am 7. März 2013 wurde bei einer Kontrolle des Beschuldigten eine spanische Aufenthaltsbewilligung gefunden, weshalb er in der Folge am 4. April 2013 nach Spanien ausgeschafft wurde. Am 26. September 2014 stellte seine jetzige Ehefrau, die er im September 2012 bei einem Abendessen bei einer gemeinsamen Freundin in der Schweiz kennengelernt habe, ein Gesuch um Aufhebung des am 4. April 2013 ausgesprochenen Einreiseverbots, welches mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 durch das Bundesamt für Migration aufgehoben wurde, dies nachdem am AL.________ 2014 die gemeinsame Tochter AK.________ zur Welt kam.