Abklärungen und Massnahmen) vom 12. Mai 2021 (pag. 484 ff.), ergänzt mit Erkenntnissen aus den Akten des Migrationsdienstes, reiste der Beschuldigte am 22. Juli 2006 erstmals in die Schweiz ein und stellte unter falscher Identität ein Asylgesuch, welches am 9. November 2006 aufgrund unbekannten Aufenthaltes in der Schweiz als gegenstandslos abgeschrieben wurde. Am 5. August 2011 reichte der Beschuldigte wiederum unter falscher Identität ein zweites Asylgesuch ein, welches am 27. März 2012 abgelehnt wurde.