2. Hinzu kommen die Verkäufe in den Monaten Juli bis Ende September 2016 an D.________: Die drei Monate entsprechen 13 Wochen, und bei einem dreiwöchentlichen Verkauf von 0.5 Gramm sind maximal 5 Verkäufe in Abzug zu bringen, d.h. bei einem Reinheitsgrad von 39 % sind das knapp 1 Gramm reine Kokain-Base. Damit resultiert für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 12. Juli 2017 eine Gesamtmenge von rechnerisch 19.8 Gramm reine Kokain-Base bzw. gerundet knapp 20 Gramm, womit für den in Bezug auf die Landesverweisung relevanten Zeitraum von einer 10 % über dem Grenzwert für eine qualifizierte Widerhandlung liegenden Gesamtmenge von Kokain-Base auszugehen ist.