Alles in allem ergibt die Berechnung eine Gesamtmenge an Kokain-Base von rund 22.2 Gramm. Von dieser Gesamtmenge ist nun die vor dem 1. Oktober 2016 veräusserte Kokainmenge in Abzug zu bringen, und zwar wie folgt: 1. Die sieben Verkäufe an E.________ zu jeweils 0.5 Gramm in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis 30. September 2016, ausmachend 3.5 Gramm Kokaingemisch, d.h. bei einem Reinheitsgrad von 39 % sind das knapp 1.4 Gramm reine Ko- kain-Base. 2. Hinzu kommen die Verkäufe in den Monaten Juli bis Ende September 2016 an D.___