39 Die Bestimmungen über die Landesverweisung (Art. 66a ff. StGB) wurden eingefügt durch Ziff. I 1 des Bundesgesetzes vom 20. März 2015 (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3 – 6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer) und sind seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Der Beschuldigte beging die qualifizierten BetmG-Widerhandlungen teils vor dem Inkrafttreten und teils nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen über die Landesverweisung. Entsprechend stellt sich schon ganz einleitend die entscheidende Frage, ob überhaupt eine Katalogtat vorliegt.