Dem Beschuldigten sei es immer wieder gelungen, sich der Ausweisung zu widersetzen bis er seinen Aufenthaltsstatus durch die Heirat mit einer Schweizerin habe legalisieren können. Auch sei der Beschuldigte am 27. November 2015 wegen verschiedener Delikte, begangen 2012/2013, zu einer Geldstrafe und einer Übertretungsbusse verurteilt worden. Seine «Dealertätigkeit» und sein Verhalten seit seiner erstmaligen Einreise in die Schweiz würden für ein erhebliches öffentliches Interesse an der Fernhaltung des Beschuldigten sprechen. Die privaten Interessen am Verbleib in der Schweiz seien demgegenüber weniger hoch.