Der Beschuldigte habe sich überdies in der Vergangenheit schwer getan mit den Schweizer Gesetzen. So habe er Ende Juli 2006 ein Asylgesuch unter falscher Identität eingereicht und zwei Monate später sei er wegen Widerhandlungen gegen das BetmG angezeigt und schliesslich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Tagen verurteilt worden. Dem Beschuldigten sei es immer wieder gelungen, sich der Ausweisung zu widersetzen bis er seinen Aufenthaltsstatus durch die Heirat mit einer Schweizerin habe legalisieren können.