Die Familie würde daher auseinandergerissen werden. Der Kerngehalt vom Recht auf Familie sei hier klarerweise betroffen. Seine Kinder würden die Hauptbezugsperson verlieren und seine Ehefrau könnte nicht mehr arbeiten. Es würde sich dann die Frage stellen, ob sie Arbeitslosengeld erhalten würde, weil sie im Handelsregister eingetragen sei. Sie wäre an sich vermittelbar, möchte aber zu Hause bei ihren Kindern bleiben, weil sie die Hauptbezugsperson verloren hätten, was bedeuten würde, dass sie Sozialhilfe beantragen müsste. Das könne nicht Sinn und Zweck von Art. 66a StGB sein.