Zudem sei er die engste Bezugsperson für seine beiden Kinder. Er wecke sie morgens, bereite für sie das Frühstück zu und pflege sie, wenn sie krank seien. Seine Ehefrau kenne er bereits seit neun Jahren und nicht erst seit 2015 (kurz vor der Heirat). Seine Ehefrau sei Geschäftsführerin und Produktionsleiterin. In einer solchen Position höre die Arbeit nicht auf. Während dem der Beschuldigte im Laden arbeite, schaue seine Frau zu den Kindern und bearbeite nebenbei E-Mails und beantworte Telefonanrufe. Der Beschuldigte sei seit seiner Verurteilung nicht mehr straffällig geworden, er habe begriffen um was es gehe.