37 20. Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 20.1 Vorbringen des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Zur Frage der Landesverweisung führte die Verteidigung in der Berufungsverhandlung insbesondere aus, dass beim Beschuldigten von einem Härtefall auszugehen sei, weil er seit längerer Zeit in der Schweiz lebe, verheiratet sei, hier eine Familie habe und seine Ehe real mit seiner Ehefrau lebe. Zudem sei er die engste Bezugsperson für seine beiden Kinder.