36 ebenfalls möglich. Eine Rückkehr nach Nigeria sei für ihn daher zumutbar. Hingegen sei seine Kernfamilie in der Schweiz ansässig. Seine Ehefrau sei in der Schweiz aufgewachsen und für den Hauptteil des Einkommens der Familie verantwortlich, während der Beschuldigte den Hauptteil der Kinderbetreuung übernehme. Der Beschuldigte und seine Ehefrau hätten sich 2012 kennengelernt und 2015 geheiratet. Ihre Kinder seien zwei und fünf Jahre alt. Für die hier verwurzelte Ehefrau und die Kinder sei ein Wegzug nach Nigeria mit massiven Nachteilen verbunden, die ihnen kaum zugemutet werden könnten.