hat und hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs verurteilt worden ist, nicht mehr von einem leichten Verschulden ausgegangen werden könne, da die Gesundheit vieler Menschen auf dem Spiel stehe. In der Folge hat das Bundesgericht befunden, dass die Vorinstanz mit der verhängten Landesverweisung von zehn Jahren ihr Ermessen nicht überschritten habe (Urteil des Bundesgerichts 6B_736/2019 vom 3. April 2020 E. 1.2.3).