Und im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 20 156 vom 26. April 2021 wurde bei einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten die von der Vorinstanz auf acht Jahre festgesetzte Landesverweisung als im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 6B_736/2019 vom 3. April 2020 E. 1.2.3) stehend bestätigt. Das Bundesgericht hat in einem neueren Entscheid ferner festgehalten, dass bei einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, wobei der zu einer Landesverweisung Verurteilte knapp 100 Gramm reines Kokain veräussert