19. und SK 19 165 vom 20. Februar 2020 Ziff. 10.) als angemessen erachtet wurde. Und im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 20 156 vom 26. April 2021 wurde bei einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten die von der Vorinstanz auf acht Jahre festgesetzte Landesverweisung als im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 6B_736/2019 vom 3. April 2020 E. 1.2.3) stehend bestÃĪtigt.