So wurde etwa festgehalten, dass der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den Handel mit Kokain kein privates Interesse des Beschuldigten entgegenstehe und infolgedessen eine Landesverweisung von zehn Jahren angemessen sei (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 2018 87 vom 23. August 2018 Ziff. 25.). In einem weiteren Entscheid erhöhte die Kammer die Landesverweisung von fünf auf sieben Jahre, da sie aufgrund der Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie der Rechtsguts-