15. Täterkomponenten Entgegen der Vorinstanz sind die Täterkomponenten nicht neutral zu gewichten: Vorstrafen wirken sich nach konstanter Praxis straferhöhend aus, nicht nur einschlägige Vorstrafen. Wegen BetmG-Widerhandlung wurde der Beschuldigte zwar bloss wegen Konsum-Widerhandlung mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 27. November 2015 schuldig erklärt. Mit gleichem Urteil erfolgten aber auch Schuldsprüche wegen mehrfachen rechtswidrigen Aufenthalts, Nichtanzeigen eines Fundes, Hehlerei sowie Hinderung einer Amtshandlung.