Der Beschuldigte sei entsprechend wegen Besitzes und Anstalten Treffens zum Verkauf von 6.4 Gramm Kokaingemisch (2.82 Gramm reines Kokain) schuldig zu erklären (pag. 524; pag. 528; pag. 537). 11.3 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Sachverhaltlich unbestritten ist der Besitz von fünf Kügelchen Kokaingemisch, insgesamt 6.4 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad 44 % Kokain-Hydrochlorid, d.h. 2.82 Gramm reines Kokain), welches im Korridor in einer Jackentasche gefunden worden war.