II.10.1]. Das Handy, welches nach der Anhaltung ständig geklingelt habe sowie die eigegangenen Meldungen, bei welchen es sich offensichtlich um Drogenbestellungen gehandelt habe, würden ebenfalls darauf hinweisen, dass der Beschuldigte auch weiterhin habe Kokain verkaufen wollen. Dies gehe auch aus den Aussagen von S.________ (Besitzer der Telefonnummer AJ.________, auf dem Nokia als «AC.