Mit dieser würden sich Kugeln, wie sie in der Jacke des Beschuldigten gefunden worden seien, herstellen lassen. E.________ und D.________ hätten überdies die durch den Beschuldigten erhaltenen Drogen als mit Plastik umwickelte Kugeln beschrieben. Schliesslich spreche für den geplanten Verkauf der 6.4 Gramm Kokaingemisch, dass der Beschuldigte bis unmittelbar vor der Hausdurchsuchung Kokain verkauft habe [vgl. Ziff. II.10.1].