Daran vermag auch die Aussage von D.________, wonach in Bern zum Teil nur noch 13 % Kokain im Gemisch sei und er langjährige Erfahrung mit Kokain habe und sich sicher sei, dass es bei ihm [dem Beschuldigten] sicher mehr Kokainanteil habe, ansonsten er kaum von R.________ nach C.________ gekommen sei (pag. 69), nichts zu ändern. Demzufolge beinhalten die an E.________ veräusserten 43 Gramm Kokaingemisch bei einem Reinheitsgrad von 39 % 16.8 Gramm reine Kokain-Base und die an D.________ veräusserten 7.5 Gramm Kokaingemisch 2.9 Gramm Kokain-Base, total ausmachend gegen 19.7 Gramm Kokain-Base.