24 gen von E.________ aufweisen, ohne dass sich die beiden kennen würden. Die Aussagen von D.________ sind nicht nur mit den objektiven Beweismitteln in Einklang stehend und weisen auffällige Parallelen auf zu denjenigen von E.________, sondern seine Aussagen erscheinen auch darüber hinaus sachlich-stimmig und damit insgesamt als glaubhaft.