In der anschliessenden Phase von Oktober 2016 bis 1. Juli 2017, während 39 Wochen, waren es rechnerisch jedenfalls 39 Wochen zu jeweils zwei Verkäufen à je 0.5 Gramm Kokaingemisch, ausmachend demnach 39 Gramm Kokaingemisch, was zuzüglich des Verkaufs vom 2. Juli 2017 ein Gesamttotal von mindestens 43 Gramm Kokaingemisch ergibt. Auch wenn es sich dabei um eine Schätzung handelt, die sich nicht vermeiden lässt, zumal die Drogen nicht sichergestellt werden konnten (mit Ausnahme der in der Wohnung des Beschuldigten sichergestellten fünf Kokainkügelchen), so ist diese unter