Der Verteidigung ist allerdings zuzustimmen, dass ein halber Verkauf nicht der Realität entsprechen kann, weshalb zu Gunsten des Beschuldigten nicht von 7.5, sondern von sieben Verkäufen auszugehen ist. In der anschliessenden Phase von Oktober 2016 bis 1. Juli 2017, während 39 Wochen, waren es rechnerisch jedenfalls 39 Wochen zu jeweils zwei Verkäufen à je 0.5 Gramm Kokaingemisch, ausmachend demnach 39 Gramm Kokaingemisch, was zuzüglich des Verkaufs vom 2. Juli 2017 ein Gesamttotal von mindestens 43 Gramm Kokaingemisch ergibt.