Die Polizei ging zwar aufgrund eines Rechnungsfehlers (für die Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 1. Juli 2017 ging sie von einer Zeitspanne von 36 Wochen aus [pag. 10], indes sind es 39 Wochen) in der Anzeige von einer um drei Gramm tieferen Menge Kokaingemisch aus, indes wurde bereits in der Anzeige ausgeführt «Es ist festzuhalten, dass bei sämtlichen Rechnungen immer von den absoluten Minimalangaben ausgegangen wurde» (pag. 10).