22 (NOLL, Nr. 31 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 31. Oktober 2013 i.S. X.M. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern und gegen A.M. – 6B_369/2013, in: forumpoenale 3/2014 S. 153 ff.). Mit anderen Worten können nur solche Beweismittel die Grundlage einer Verurteilung bilden, deren Beweiswert konfrontativ durch den Beschuldigten auf die Probe gestellt werden konnte (MEYER, EMRK Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 2. Aufl. 2015, N. 198 zu Art. 6 EMRK). Eine solche Konstellation ist vorliegend bei der Einvernahme von E._____