«Ich kann die Aussagen bestätigen und es ist alles korrekt» (pag. 53). E.________ machte in der Folge sehr detaillierte Ausführungen vorab zu seinem Konsumverhalten und zu den jeweiligen Bezügen beim Beschuldigten (er habe das erste Mal ca. im Sommer 2015 beim Beschuldigten Kokain gekauft, und zwar immer eine Kugel zum Preis von CHF 50.00, wovon er ca. 3-4 Mal eine Linie à jeweils ca. 3-4 cm habe konsumieren können; es sei sicher warm gewesen zu dieser Jahreszeit [pag. 53]), um dann auf die Frage, wie regelmässig er beim Beschuldigten Kokain gekauft habe, zu antworten: «Ich habe meistens 2-3 Mal pro Woche gekauft. Aber es kam auch vor, dass ich 1-2 Monate nichts gekauft habe» (pag.