_ wurde nach der Frage nach der Einvernahme- bzw. Verhandlungsfähigkeit gefragt, ob er seine am 3. Juli 2017 gegenüber der Polizei gemachten Aussagen bestätigen könne, worauf er antwortete «Ja, ich kann die Aussagen eigentlich bestätigen. Wenn ich kann, würde ich das Protokoll noch einmal gerne durchlesen, um es mit Sicherheit zu bestätigen» (pag. 53). Hierauf wurde ihm das Protokoll zum Durchlesen übergeben, worauf er zu Protokoll gab: «Ich kann die Aussagen bestätigen und es ist alles korrekt» (pag.