Im Anschluss daran machte E.________ dann aber detaillierte Angaben zu seinen Kokainbezügen beim Beschuldigten, die stimmig-stringent sind und auch mit den Beobachtungen der Polizei und den objektiven Beweismitteln in Einklang stehen: «Ich kaufe bei ihm seit ca. zwei Jahren Kokain. Ich gehe je nach dem drei bis vier Mal pro Woche zu ihm und kaufe jeweils für CHF 50.00 Kokain. Manchmal gibt es aber auch eine Zeit wo ich nichts kaufe» (pag. 49) und betreffend Total der bezogenen Menge «Das kann ich nicht sagen. Wie gesagt, ich kaufe seit ca. 2 Jahren bei ihm Kokain. Manchmal mehrmals wöchentlich, manchmal aber auch eine Woche lang nichts. Ich kaufe immer für CHF 50.00» (pag.