18 ff.), festgestellt werden konnte, die Anhaltung von E.________ am 3. Juli 2017 (nach einem solchen Treffen), wobei im Rahmen einer Verkehrskontrolle in seinen Effekten eine kleine Menge Kokaingemisch zum Vorschein kam und das sichergestellte Mobiltelefon Nokia 105, auf dem nach der polizeilichen Anhaltung des Beschuldigten weiterhin noch regelmässig Anrufe und Nachrichte eingingen (pag. 9; pag. 121; pag. 128) sowie die im Mobiltelefon neben E.________ (Z.________) und D.________ (AA.________) gespeicherten und der Polizei als (teilweise ehemalige) Drogenkonsumenten bekannte Personen wie S.________ (AC.________), U.________ (AD.________) und T._____