Man könne nicht mit genügender Sicherheit sagen, wieviel es gewesen sei. Wenn bereits ein paar Verkäufe wegfallen würden, falle man unter die Grenze. Selbst wenn das Gericht zum Schluss kommen sollte, dass es mehr als wie errechnet gewesen sei, müsse bezüglich der Frage der automatischen Landesverweisung auf die Verkäufe ab dem 1. Oktober 2016 abgestellt werden. Ausgehend von der vorherigen Berechnung sei es in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zur Anhaltung zu maximal 44 Verkäufen an E.________ gekommen. Selbst wenn hierbei 10 % hinzugerechnet werden würden, liege man – unter Einbezug der Verkäufe an D.___