Hingegen habe man sowohl in der Anklageschrift als auch im Urteil einen halben Verkauf angenommen, weshalb man auf die zusätzlichen 0.25 Gramm gekommen sei. Das sei Schematik, denn entweder tätige man einen Verkauf oder nicht, aber man tätige nicht einen halben Verkauf von 0.5 Gramm. Gehe man von den maximal 51 Käufen à 0.5 Gramm aus, welche E.________ getätigt habe, ergebe dies eine Mischmenge von 25.5 Gramm. Addiere man die Menge von D.________ von 7.5 Gramm sowie die beim Beschuldigten aufgefundenen 6.4 Gramm hinzu, liege die reine