In der ersten Phase (Sommer 2015 bis und mit Ende September 2016) seien es maximal neun Käufe à 0.5 Gramm gewesen. Ab Oktober bis zur Anhaltung seien es in der ersten Phase sechs Käufe (Oktober [2016] – Dezember 2016), dann 12 Käufe in der zweiten Phase (Januar [2017] bis März [2017]) und schliesslich 24 Käufe in der letzten Phase gewesen, welche bis zur Anhaltung am 1. Juli [2017] gedauert habe. In dieser Phase sei also von 42 Verkäufen à 0.5 Gramm auszugehen. Hingegen habe man sowohl in der Anklageschrift als auch im Urteil einen halben Verkauf angenommen, weshalb man auf die zusätzlichen 0.25 Gramm gekommen sei.