_] während einer gewissen Zeit in C.________ verkauft habe. Heute sei eine Korrektur des erstinstanzlichen Urteils in Bezug auf die Menge und Anzahl Verkäufe vorzunehmen. E.________ habe von Sommer 2015 gesprochen, dass es noch sommerlich warm gewesen sei. Fraglich sei daher, weshalb vom 1. Juli 2015 ausgegangen worden sei, da es auch noch Anfang Oktober sommerlich warm sein könne. Weiter habe E.________ von «ca. zwei Jahren» gesprochen, was auch 19, 20, 21 Monate sein könnten und dass er von Y.________ zwischendurch ungefähr ein halbes Gramm gekauft habe. Ob der Beschuldigte von Anfang an Y.______