mit den objektiven Beweismitteln übereinstimmen. Den Auswertungen des Mobiltelefons Nokia 105 könne entnommen werden, dass am 13. Juli 2017 sechs Anrufe von einer Nummer eingegangen seien, welche in den Kontakten als «AA.________» gespeichert gewesen sei. Am gleichen Tag seien verschiedenen Nachrichten von «AA.________» eingegangen, unter anderem: «Y.________ please take the phone…todai i really bring 20.- left». Diese Nachricht sei mit der Aussage von D.________ zu vereinbaren, wonach er noch Schulden beim Beschuldigten gehabt habe. Es könne daher davon ausgegangen werden, dass es sich beim Kontakt «AA.