12 ben werden von E.________ bestätigt. Das ergibt in der Zeit vom 01.07.2015 bis zum 30.09.2016 (15 Monate) 7.5 Verkäufe von jeweils 0.5 Gramm, insgesamt 3.75 Gramm Kokaingemisch. In der Zeit vom 01.10.2016 bis zum 01.07.2017 (39 Wochen) kam es zu 78 Verkäufen à 0.5 Gramm, insgesamt 39 Gramm Kokaingemisch. Dazu kam am 02.07.2017 der Verkauf von wiederum 0.5 Gramm Kokaingemisch. Zusammengerechnet ergibt sich eine Menge 43.25 Gramm, welche das Gericht als erwiesen erachtet.