________ im angeklagten Zeitraum von Juli 2015 bis Juli 2017 benutzt worden war, erwog die Vorinstanz, dass das Nokia 105 bei der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten habe sichergestellt werden können und aus dem Berichtsrapport vom 27. Juli 2017 hervorgehe, dass auf dem Mobiltelefon nach dessen Sicherstellung am 12. Juli 2017 regelmässig Anrufe und Nachrichten eingegangen seien und dieses demnach – entgegen den anfänglichen Aussagen des Beschuldigten – funktionstüchtig gewesen sei.