7 1. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, abzüglich einem Tag Polizeihaft, mit bedingtem Vollzug bei einer Probezeit von drei Jahren; 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren; 3. den Verfahrenskosten erster und oberer Instanz; III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die Landesverweisung sei im Schengener Informationssystem auszuschreiben. 2. Es sei die Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten zu erteilen.