3.5 Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen durch das Gericht zu treffen. Der mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27.11.2015 gewährte bedingte Strafvollzug sei nicht zu widerrufen. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt N.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 17. Juni 2021 folgende Anträge (pag. 528; pag. 536 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. November 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich